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2024-02-05 18_29_07-Bilder - Mehrzweckraum Obstgarten Frauenfeld – Mozilla Firefox.png

Gebühren

Gebührenordnung (gültig ab dem 1. Juli 2020)

 

Mit der Reservation des Mehrzweckraums Obstgarten („Gemeinschaftsraum“) anerkennt die

reservierende Person („Mieterin“) die vorliegende Gebührenordnung.

 

Raumnutzung

Interne*:
Tagespauschale: CHF 50
Kurzzeitpauschale**: CHF 25
Zuschlag Küchennutzung: CHF 25
Depot: CHF 100

Externe:
Tagespauschale: CHF 200
Kurzzeitpauschale**: CHF 100
Zuschlag Küchenbenutzung: CHF 50
Depot: CHF 300

*Als Interne gelten Eigentümer und Mieter der Liegenschaften an Bsetzistrasse, Bsetziweg,
Talstrasse 1, 3, 5, 7, 9 und 21, Thundorferstrasse 112 – 134, Schlössliweg 1, 7, 9, 11, 13, 15 und 19, Höhenweg 24 und 28 bei Miete des Gemeinschaftsraums für den Eigenbedarf (Fremdvermietung und Weitervermietung an Externe sind nicht gestattet).


** Kurzzeitpauschale für eine Mietdauer von maximal 4 Stunden werktags (Mo-Fr; Sa-So ist immer die Tagespauschale anwendbar)


Für Dauermieter oder gemeinnützige Organisationen können mit dem Koordinator besondere Konditionen vereinbart werden.


Reinigung

Für die Endreinigung werden vom Koordinator CHF 35 pro Stunde verrechnet. Je nach Anlass und Küchenbenutzung ist erfahrungsgemäss mit ein bis zwei Stunden Reinigungsaufwand zu rechnen. Wird der Gemeinschaftsraum nicht geordnet und besenrein zurückgegeben, wird entsprechender zusätzlicher Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt.

Reservation / Annullierung

Die Miete des Gemeinschaftsraums ist erst nach Bestätigung durch den Koordinator verbindlich.

Die Mieterin hat die Mietgebühr für die Raumnutzung, den Depotbetrag und einen Akontobetrag für die Reinigung im Voraus innert der vom Koordinator angegebenen Frist zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung ist der Koordinator berechtigt, die Miete zu stornieren und den Gemeinschaftsraum anderweitig zu vermieten.

Eine Annullierung durch die Mieterin ist bis zwei Wochen vor dem Mietdatum gegen eine Umtriebsentschädigung von CHF 20 möglich.

Eine Annullierung durch den Koordinator ist aus zwingenden Gründen jederzeit möglich. In diesem Fall hat die Mieterin lediglich Anspruch auf vollständige Rückerstattung der einbezahlten Gebühren.

 MZR Obstgarten; Frauenfeld

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