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Hausordnung

Mehrzweckraum Obstgarten / Bsetzi Frauenfeld (mzr-obstgarten.ch)  
Benutzungs- und Hausordnung  
(gestützt auf die Nutzungs- und Verwaltungsordnung der Miteigentümergemeinschaft Gemeinschaftsraum / 
Bachareal Bsetzi)  

 

Mit der Reservation des Mehrzweckraums Obstgarten anerkennt die reservierende Person 
(„Mieterin“) die nachstehende Benutzungs- und Hausordnung und ist dafür verantwortlich, 
dass diese auch von den weiteren Personen, welche den Mehrzweckraum benutzen, 
(„Gäste“) eingehalten wird.  

 

Sorgfaltspflichten  
1. Die Mieterin oder eine sie vertretende erwachsene Person muss während der 
Benutzung des Mehrzweckraums stets anwesend sein.  
2. Es ist nicht gestattet, Nägel oder Bohrlöcher jeglicher Art einzuschlagen. Ebenso 
wenig sind Befestigungen von Dekorationen oder Tischtüchern mit Reissnägeln oder 
Klebeband gestattet.  
3. Je nach Aktivität ist der Bodenbelag mit geeignetem Schutzmaterial abzudecken. 
4. Weder im Mehrzweckraum noch auf der Terrasse dürfen Kerzen angezündet werden. 
Rauchen ist im Mehrzweckraum verboten. Der Aschenbecher ist bei Gebrauch auf 
den zugewiesenen Platz (unter dem Dach der Terrasse) zu stellen.  
5. Tisch und Stühle des Mehrzweckraums dürfen nicht auf der Terrasse bzw. draussen 
verwendet werden. Nach der Benutzung sind diese wieder in der Grundform zu 
stellen.  
6. Bei Reservation der Küche sind die Kücheneinrichtungen und insbesondere die 
Geschirrspülmaschine gemäss den Bedienungsanleitungen und den Instruktionen bei 
der Übergabe des Mehrzweckraums zu gebrauchen.  
7. Alle Aktivitäten, welche die Einrichtungen des Mehrzweckraums gefährden, wie z.B. 
Ballspiele oder Rollschuhlaufen sind verboten.  
8. Nach der Benutzung ist der Raum besenrein zu hinterlassen. Bei Reservation der 
Küche ist das Geschirr gereinigt in den vorgesehenen Plätzen zu versorgen. 
Putzlappen und Küchentücher sind von der Mieterin mitzubringen.  
9. Sämtliche Abfälle sind von der Mieterin zu entsorgen. Abfallsäcke sind von der 
Mieterin mitzubringen.  
10. Es dürfen sich keine Tiere im Mehrzweckraum und in dessen Umgebung aufhalten.  

 

Rücksichtnahme auf Anwohner  
11. Bei der Benutzung des Mehrzweckraums ist auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen. 
Die Mieterin hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um übermässige 
Immissionen zu verhindern. Spätestens ab 22 Uhr ist Musik auf Zimmerlautstärke zu 
reduzieren, sind Fenster und Türen zu schliessen und ist im Freien auf strikte Ruhe zu 
achten. Im Übrigen gilt die Polizeiverordnung der Stadt Frauenfeld.  
12. Es dürfen ausschliesslich nur die kostenpflichtige Parkplätze im Spital Frauenfeld oder 
bei der Rüegerholzhalle verwendet werden. Die Bsetzistrasse darf nur zum Ein- und 
Aussteigenlassen von Personen und zum Ein- und Ausladen von Waren benützt 
werden.  
13. Das Befahren des öffentlichen Fusswegs und der kleinen Brücke mit 
Motorfahrzeugen ist verboten.  


Haftung  
14. Die Mieterin haftet bei Nichteinhaltung der Benutzungs- und Hausordnung durch die 
Mieterin oder die Gäste mit dem vereinbarten Depotbetrag und darüber hinaus 
unbeschränkt für jeden im Zusammenhang mit der Benutzung des 
Gemeinschaftsraums verursachten Schaden (Reparatur-, Instandstellungs- und 
Ersatzkosten, Umtriebsentschädigungen etc.).  

 

 

Frauenfeld, im Juli 2016 / rp 

 MZR Obstgarten; Frauenfeld

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