Mit der Reservation des Mehrzweckraums Obstgarten („Gemeinschaftsraum“) anerkennt die reservierende Person („Mieterin“) die vorliegende Benutzungs- und Hausordnung und ist dafür verantwortlich, dass sie auch von den weiteren Personen, welche den Gemeinschaftsraum benutzen („Gäste“), eingehalten wird.
Raumnutzung / Sorgfaltspflichten
1. Der Gemeinschaftsraum ist für eine maximale Anzahl von 60 Personen eingerichtet.
2. Die Mieterin oder eine sie vertretende erwachsene Person muss während der Benutzung des Gemeinschaftsraums stets anwesend sein.
3. Handlungen, welche den Gemeinschaftsraum gefährden oder beschädigen können, sind zu unterlassen. Insbesondere ist Folgendes nicht erlaubt:
· Rauchen im Gemeinschaftsraum (im Freien sind Aschenbecher zu benutzen);
· Anzünden von Kerzen oder von Feuerwerkskörpern im Gemeinschaftsraum und dessen Umgebung;
· Aufenthalt von Tieren im Gemeinschaftsraum;
· Einschlagen von Nägeln oder Bohren von Löchern jeglicher Art;
· Befestigung von Dekorationen oder Tischtüchern mit Reissnägeln oder Klebeband;
· Verwendung von Tischen und Stühlen des Gemeinschaftsraums auf der Terrasse bzw. im Freien;
· Aktivitäten, welche die Einrichtungen des Gemeinschaftsraums gefährden, wie z.B. Ballspiele oder Skateboard.
4. Je nach Aktivität ist der Bodenbelag mit geeignetem Schutzmaterial abzudecken (z.B. bei Gebrauch eines Grills auf der Terrasse).
5. Bei Benutzung der Küche sind die Kücheneinrichtungen und insbesondere die Geschirrspülmaschine gemäss den Bedienungsanleitungen und den Instruktionen bei der Übergabe des Gemeinschaftsraums zu gebrauchen.
6. Putzlappen und Küchentücher sind von der Mieterin mitzubringen.
Reinigung / Rückgabe
7. Nach der Benutzung ist der Gemeinschaftsraum geordnet und besenrein zurückzugeben:
· Tische und Stühle sind zu reinigen und wieder in ihrer usprünglichen Position zu stellen.
· Sämtliche Abfälle sind von der Mieterin zu entsorgen. Abfallsäcke sind von der Mieterin mitzubringen.
· Bei Benutzung der Küche ist das Geschirr gereinigt und in den vorgesehenen Plätzen zu versorgen.
· Der Boden ist (trocken) aufzuwischen.
8. Allfällige enstandene Schäden sind spätestens bei Rückgabe des Gemeinschaftsraums dem Koordinator zu melden.
Rücksichtnahme auf Anwohner
9. Bei der Benutzung des Gemeinschaftsraums ist auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen. Die Mieterin hat alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um übermässige Immissionen zu verhindern.
10. Spätestens ab 22 Uhr sind Lärmemissionen im Aussenbereich nicht mehr erlaubt (Musik ist auf Zimmerlautstärke zu reduzieren, Fenster und Türen sind zu schliessen und im Freien ist, insbesondere auch beim Verlassen des Gemeinschaftsraums, für Ruhe zu sorgen). Im Übrigen gelten die einschlägigen Lärmschutzvorgaben.
11. Motorfahrzeuge dürfen nur auf öffentlichen Parkplätzen (z.B. beim Spital Fraueneld oder bei der Rügerholzhalle) abgestellt werden. Die Bsetzistrasse darf nur zum kurzzeitigen Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder Ein- und Ausladen von Waren benutzt werden.
12. Grünflächen dürfen nicht befahren oder als Lagerflächen verwendet werden.
13. Der öffentliche Fussweg darf nicht mit Motorfahrzeugen befahren werden oder als Abstellfläche verwendet werden. Die Zufahrt zum Gemeinschaftsraum darf nur soweit nötig zum kurzzeitigen Ein- und Ausladen von Waren benützt werden; dabei ist der Durchgang für Fussgänger frei zu halten.
14. Das Wenden von Fahrzeugen auf den privaten Einfahrten der Anwohner der Bsetzistrasse ist zu unterlassen.
Verletzung der Benutzungs- und Hausordnung / Haftung
15. Die Mieterin haftet bei Verletzung der Benutzungs- und Hausordnung pauschal mit dem vereinbarten Depotbetrag sowie darüber hinaus für jeden im Zusammenhang mit der Miete des Gemeinschaftsraums entstandenen Schaden persönlich unbeschränkt (Reparatur-, Instandstellungs- und Ersatzkosten, Umtriebsentschädigungen etc.).
16. Weigern sich die Mieterin oder die Gäste, Aufforderungen zur Einhaltung der Benutzungs- und Hausordnung Folge zu leisten, können sie vom Koordinator mit sofortiger Wirkung und ohne Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren vom Gemeinschaftsraum weggewiesen werden.